Fällt das Lottospiel unter den Glückspielstaatsvertrag?
Streit um Lotto-Monopol
Die Frage, ob sich Deutsche beim Lottospiel strafbar machen, kann weder mit „Nein“ noch mit „Ja“ beantwortet werden. Jeder Spieler befindet sich damit in einer Grauzone. Dies gilt nicht nur für das Lottospiel, sondern auch für fast alle anderen Glücksspiele. Hervorgerufen wird diese – auf den ersten Blick unerklärliche und damit vermeintlich haltlose Situation – dadurch, dass die Deutsche Gesetzgebung im Widerspruch zu den Europäischen Grundsätzen von Wettbewerbsfreiheit sowie der Vereinheitlichung von Lebenssituationen steht.
Einheitliche Regelungen für Glücksspiele
Um erst einmal die unbefriedigende Situation für Lotterie-Spieler zu verstehen, muss der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen – auch bekannt als Glücksspielstaatsvertrag oder GlüStV – näher durchleuchtet werden. Der Glücksspielstaatsvertrag wurde am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Wie der Name schon sagt, handelt es sich um einen Staatsvertrag, der zwischen allen Bundesländern Deutschlands geschlossen wurde und somit bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Regulierung von Glücksspielen schaffen sollte. Zuvor oblag der Zuständigkeitsbereich von Glücksspielen und deren Regelung bei den Bundesländern, so dass jedes Bundesland in der Lage war, eigene Regeln aufzustellen. Die Vereinheitlichung der Regeln wurde erst durch die Schaffung des Glücksspielstaatsvertrags möglich gemacht.
Was ist aber nun da das Ziel des Glücksspielstaatsvertrages?
Das Ziel dieses Staatsvertrages ist in erster Linie in der Begrenzung von Glücksspielangeboten zu sehen sowie die Sicherstellung ordnungsgemäßer Durchführung von bereits vergebenen Lizenzen. Damit sollen sogenannte betrügerische Machenschaften oder Folge- wie Begleitkriminalität von illegalen Glücksspielen von vornherein ausgeschlossen werden. Insbesondere allerdings steht die Prävention von Suchtgefahren sowie deren Entstehung im Vordergrund, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, um auch hier einen Spielerschutz gewährleisten zu können.
Glücksspieländerungsstaatsvertrag – viel Geld in den Landeskassen
Allerdings wurde im Dezember 2011 beschlossen, den ursprünglichen Staatsvertrag wieder außer Kraft zu setzen, da die Ministerpräsidenten die Fortführung des Vertrages über dieses Datum nicht beschlossen hatten. Die EU-Kommission vertrat die Meinung, dass widersprüchliche Regelungen vorlagen. Daraufhin wurden zwischen den Bundesländern Verbesserungsvorschläge diskutiert, die zu einem Glücksspieländerungsstaatsvertrages führten, der ebenfalls im Dezember 2011 von den Bundesländern, außer Schleswig-Holstein, unterzeichnet wurde. Dieser Vertrag beendete unter anderem das Vertriebsverbot für Lotto im Internet und gab den Betreibern von grenzüberschreitenden Lotto-Jackpots freie Bahn. Dieser Staatsvertrag ist seit dem 1. Juli 2012 in seiner aktuellen Fassung in Kraft gesetzt.
Als einziges Bundesland hatte Schleswig-Holstein seine eigenen Gesetze zur neuen Regulierung von Glücksspielen verfasst und löste damit eine heißdiskutierte Debatte aus, was ihm den Namen „Las Vegas des Nordens“ einbrachte.
Streit um Lotto-Monopol
Von der EU werden allerdings immer noch Nachbesserungen gefordert. Nach wie vor ist die Monopolstellung der einzelnen Bundesländer vorherrschend und das eigentliche Ziel der Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen – aber auch bei Erwachsenen – ist nicht mehr klar zu erkennen.
Wenn es nun auch ein Änderungsgesetz gibt, so sind die Veranstaltung sowie die Teilnahme an einem Glücksspiel verboten. Selbst das Deutsche Strafgesetzbuch verbietet die Teilnahme an nicht lizenzierten Glücksspielen. Dies ist aber nicht vereinbar mit den Europäischen Grundsätzen. Somit bleibt der Lotto-Spieler immer noch in einer Grauzone.
Wie auch immer, Brüssel bescheinigte den Bundesländern fortschrittliches Denken in der Verwirklichung eines Glücksspielstaatsvertrages. Doch eines ist sicher: die Bundesländer werden auf ihr Lotto-Monopol nicht verzichten wollen, auch wenn die EU-Kommission hier nach wie vor Kritik anbringt. Eines der ersten Kritikpunkte ist immer wieder der Hinweis, dass die Bundesländer nicht klar genug dargelegt haben, wie Vorgaben anhand des EU-Rechts sowie des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt wurden.